Übergangsfrist für Rettungsassistenten auf dem Rettungswagen verlängert

In einer bemerkenswerten Sitzung hat der niedersächsische Landtag am 11. Dezember 2023 einstimmig entschieden, die Übergangsfrist für die Besetzung von Rettungswagen durch Rettungsassistenten und -assistentinnen bis zum Ende des Jahres 2026 auszudehnen. Dies bedeutet, dass auf Grundlage von § 10 Abs. 2 Satz 4 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) diese Fachkräfte nach wie vor die Führung … Übergangsfrist für Rettungsassistenten auf dem Rettungswagen verlängert weiterlesen